Das Berliner Bildungsprogramm und die Philosophie
Das Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt – im Auftrag des Berliner Senats erarbeitet, 2004 verabschiedet und seither Grundlage und Orientierungsrahmen weiterführender Reform- und Evaluierungsanstrengungen im Elementarbereich – möchte Erzieherinnen, aber auch Eltern Orientierung und Anleitung bei der Förderung ihrer Kinder geben. Dabei fokussiert es sieben Bildungsbereiche, beginnend mit Körper, Bewegung und Gesundheit über das bildnerische Gestalten und die Musik bis hin zu den naturwissenschaftlichen und technischen Grunderfahrungen. Der folgende Text befragt das Programm auf die Rolle, die es der Philosophie (dem Philosophieren mit Kindern) zugedacht hat.
- Was ist das überhaupt: Bildung?
- Kindliche Kompetenzen und Bildungsbereiche
- Ziele und Methoden des Philosophierens mit Kindern
- Die Philosophie im Berliner Bildungsprogramm
Was ist das überhaupt: Bildung?
Im Interesse einer vielseitigen Entwicklung und chancengerechten Bildung der Kinder setzt das Berliner Bildungsprogramm hohe Maßstäbe für die pädagogische Arbeit in Tageseinrichtungen, Maßstäbe, die sich unter den gegebenen personellen und finanziellen Bedingungen in Berlin wie andernorts nur schwer verwirklichen lassen. Die Skepsis, auf die es bei manchen seiner Adressaten, gerade auch Eltern, gestoßen ist, lässt sich indes nicht allein aus der wahrgenommenen Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit erklären, sondern hat auch etwas mit dem namengebenden Anspruch selbst zu tun. Sollten sich Kindertagesstätten – bislang Orte der Betreuung und Erziehung – überhaupt als Bildungseinrichtungen definieren? Übertreibt man es nicht mit der neuen Bildungsbeflissenheit – dem politischen Ehrgeiz zur Mobilisierung aller Bildungsressourcen im globalen Standortwettbewerb –, wenn man schon den Kleinsten Bildungsanstrengungen und Leistungsbereitschaft abverlangt? Raubt man ihnen nicht einen Teil ihrer Kindheit, bringt man sie nicht um ihr natürliches Recht auf freie spielerische Entfaltung? Sehen wir uns nicht zu oft bereits von ihrer Erziehung überfordert – und jetzt auch noch Bildung?
Mit gutem Grund wurde dem Bildungsprogramm ein Kapitel zum Bildungsbegriff vorangestellt. Dies nicht im Sinne einer folgenlosen Präambel, sondern durchaus als inhaltliches Fundament des gesamten Programms. In Teilen der Öffentlichkeit, besonders aber in unserem Alltag dominiert noch immer ein Verständnis von Bildung als Ergebnis eines langen planvollen, von beharrlicher Belehrung, Disziplinierung und Versagung geprägten und darum nur in einer organisierten Institution wie der Schule erfolgversprechenden Prozesses. An seinem glücklichen, unserer widerspenstigen inneren Natur abgerungenen Ende steht der reife, aufgeklärte, kultivierte Mensch und Bürger, bereit zu Amt und Würden, zum gewissenhaften unternehmerischen Engagement, zur weltläufigen Konversation, zur verantwortlichen Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten. Bildung in diesem emphatischen, normativen Sinn ist etwas Exklusives, etwas das wir nicht einmal Erwachsenen – Menschen, die Regierungen wählen und Kinder erziehen – ohne Weiteres abverlangen. Warum also sollten wir damit unsere Kinder vor ihrer Schulreife quälen?
Der Bildungsbegriff des Berliner Programms kann sich mit diesem traditionellen Bildungsverständnis offenkundig nicht decken, muss darum aber nicht weniger ambitioniert und anspruchsvoll sein. Die Differenzen finden sich im Grundsätzlichen (im Anthropologischen) angelegt: im Bild des lernenden, sich bildenden Kindes. Aus ihm ergeben sich die vielfältigen Unterschiede auch im Methodischen. Die maßgeblichen (von der Reformpädagogik des 18. Jahrhunderts bereits energisch formulierten und von der modernen Entwicklungsforschung und Pädagogik bestätigten) Prämissen finden sich auf Seite 18 des Programms: Kinder eignen sich die Welt aus freien Stücken an, sie müssen dazu nicht genötigt werden; sie machen sich im Austausch mit anderen ein Bild von der Welt und von sich in der Welt und stiften subjektiven Sinn durch aktive Deutung. Unter Bildung ist dieser aktive Weltaneignungsprozess zu verstehen, ein Aneignungsprozess, der lebenslang währt, der eigensinnig verläuft, der sich gar nicht erzwingen lässt und auf den Erwachsene immer nur begrenzten Einfluss nehmen können. Bildung ist diesem Verständnis zufolge ein zugleich natürlicher wie kultürlicher Prozess: Sie erfolgt spontan, ist nicht vermeidbar und vollzieht sich im Kontext einer Kultur als ihrem spezifischen Deutungshorizont. Und ganz nebenbei: Sie macht Spaß. Inwieweit Bildung im Sinne dieses zwanglosen Aneignungsprozesses freilich gelingt, das Resultat uns wünschenswert erscheint, ist damit noch nicht entschieden.
Der beschreibende Bildungsbegriff verlangt darum nach seiner Ergänzung durch einen normativen Bildungsbegriff. Er ist es, der die pädagogische Tätigkeit zu rechtfertigen, zu orientieren und anzuleiten vermag. So erwarten die Autorinnen des Bildungsprogramms von der Erzieherin, dass sie den kindlichen Aneignungsprozess,
- intensiviert, indem sie "die sinnstiftenden Fragen des Kindes" aufgreift, Interesse bekundet, sich auf die "eigensinnigen und eigenwilligen Deutungen" des Kindes einlässt, diese ermutigt und gleichsam als Resonanzboden des Kindes fungiert
- differenziert und qualifiziert, indem sie dem Kind eigene Deutungen der Welt anbietet und es mit anderen Personen, die diese Deutungen "ergänzen und erweitern" können, in Beziehung bringt.
Die Autorinnen gehen davon aus, dass eine "Annäherung des Kindes an ein objektives Verständnis von Welt" umso eher gelingt, "je differenzierter der Austausch von Deutungen wird" und "je vielfältiger die Perspektiven werden, die in diesen Austausch eingehen". Die Erläuterung des damit formulierten pädagogischen Ziels fällt kurz, jedoch philosophisch denkbar anspruchsvoll aus. Von einer "Annäherung" nämlich werde darum gesprochen,
"weil wir nie wirklich wissen können, was »wahr« ist. Objektiv meint darum hier: Sich sicher zu sein, dass die eigene Antwort auf eine Frage – zumindest im eigenen Kulturkreis – mit anderen geteilt und überzeugend begründet werden kann und dass zur Begründung nachvollziehbare Argumente zur Verfügung stehen, die in einen Diskurs eingebracht werden können."
Man wird diesen Anspruch – dem Kind Deutungen anzubieten, zu deren Begründung nachvollziehbare Argumente zur Verfügung stehen – nicht so auffassen müssen, dass ein pädagogisches Handeln ohne philosophisches Diplom gar nicht verantwortbar sei. Dass aber Deutungs- und Begründungskompetenz auch in Kitas nicht fehl am Platz, vielmehr unabdingbar zur Sicherung der Qualität ihres Bildungsangebots sind, wird man als Minimalanspruch festhalten dürfen – und im Bildungsprogramm auch konsequent bestätigt finden. So weisen die Autorinnen darauf hin, dass die Anregung der kindlichen Aneignungstätigkeit, die sie von Erzieherinnen erwarten, begründeter Ziele bedarf.
"Die Ziele gründen auf ethisch-normativen Überzeugungen innerhalb der Gesellschaft und auf einer Analyse der gesellschaftlichen Entwicklungen. Diese begründen die Entscheidungen über die Kompetenzen, die ein Kind benötigt, um in der Welt, in der es aufwächst, bestehen zu können und handlungsfähig zu bleiben bzw. zu werden."
Was die zugrundegelegten ethisch-normativen Überzeugungen betrifft, so begnügt sich das Bildungsprogramm mit dem etwas kleinmütigen Verweis auf die "verfassungsmäßigen demokratischen Werte und Normen unserer Gesellschaft". Hinsichtlich der Analyse gesellschaftlicher Entwicklungen bezieht es sich zusammenfassend auf Resultate des Bundesjugendkuratoriums. Ausführlich widmet es sich dagegen der Beschreibung der Kompetenzen, die ein Kind in unserer (künftigen) Welt voraussichtlich benötigen wird, und die sich darum als konkrete Bildungsziele auffassen lassen.


